Aufgaben - Detailinformation
Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Stand: 04.12.2020
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Melanie Böck | 08452 98-27 | 109 | |
Michael Kuchenbuch | 08452 98-56 | 110 |
