Aufgaben - Detailinformation
Statistiken; Führung durch die Gemeinde
Beschreibung
Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.
Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.
Rechtsvorschriften
Verwandte Leistungen
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Sabine Able | 08452 98-49 | 205 | |
Carina Sedlmaier | 08452 98-40 | 101 | |
Eva Jokel | 08452 98-37 | 205 |
