Was Sie über die Grundsteuer 2025 wissen müssen
Die Grundsteuer-Bescheide beinhalten erstmals die Bewertung nach der in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode zum Stichtag 01.01.2022. Diese Bewertung führte ausschließlich das Finanzamt durch, welches anschließend der Gemeinde Ernsgaden den entsprechenden Grundsteuermessbetrag übermittelt hat. Die Gemeinde Ernsgaden hat keinen Einfluss auf die Höhe des Messbetrages. Der Grundsteuermessbetrag wird von der Gemeinde mit dem örtlichen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich dann die endgültige Grundsteuer.
Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte direkt schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an das Finanzamt Pfaffenhofen a.d. Ilm.
Sofern sich an den Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer 2025 nichts ändert, gilt dieser Bescheid auch für Folgejahre.
Falls sich Ihre Bankverbindung geändert hat, oder Sie eine Änderung des Grundsteuermessbetrags beim Finanzamt beantragen möchten, finden Sie die entsprechenden Formulare unten zum Download.
Weitere Infos zur Grundsteuer finden Sie unter:
Link: www.Grundsteuer.Bayern.de
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