Verdiente Ehrenamtliche können für Ehrung vorgeschlagen werden

Auch im Jahr 2023 sollen wieder langjährig ehrenamtlich tätige Frauen und Männer aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Vereinen und Organisationen vom Landkreis Pfaffenhofen für ihren besonderen Einsatz geehrt werden.

 

Vorgeschlagen werden können Personen, die z. B. das Amt des 1. Vorsitzenden 15 Jahre, des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugendleiters oder Abteilungsleiters 20 Jahre ausüben oder bis vor zwei Jahren noch innehatten. Ebenso können Personen geehrt werden, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre im Verein tätig waren bzw. immer noch sind.

Die entsprechenden Richtlinien können im Büro Landrat unter Tel. 08441 27394 oder per E-Mail unter angefordert werden.

 

Das Landratsamt bittet alle infrage kommenden Vereine und Organisationen des Landkreises Pfaffenhofen -soweit noch nicht geschehen - die für o. g. Ehrung in Frage kommenden Personen (unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien) bis spätestens 31. Januar 2023 dem Landratsamt Pfaffenhofen, Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, vorzuschlagen.

 

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