Mitteilung des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung (KUS) für Gewerbetreibende

Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung (KUS) erreichen in den letzten Tagen viele Fragen zu den Schutz-, Hygiene- und Parkplatzkonzepten, die sich aus der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für erlaubterweise geöffnete Geschäfte ergeben. Gerne möchten wie Sie hier mit Informationen und Dokumenten unterstützen.

 

1. Checkliste zum Schutz- und Hygienekonzept:

Gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BIfSMV) hat der Betreiber eines zulässigerweise geöffneten Geschäftes ein Schutz- und Hygienekonzept (z. B. Einlass, Mund-Nasen-Bedeckung) und, falls Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Wir stellen Ihnen eine Checkliste des Ministeriums zur Verfügung, die Ihnen bei der Planung und Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes hilft. Sie finden dies zum Download auf unserer Webseite (Link siehe unten).

 

2. Parkplatzkonzept:

Das Parkplatzkonzept dient der Steuerung der Kundenfrequenz. Betreiber von Geschäften stellen damit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden sicher. Konkret bedeutet dies: Pro Kunde müssen im Geschäft 20 qm zur Verfügung stehen, sind mehr Parkplätze vorhanden, als Kunden ins Geschäft dürfen, muss die Anzahl der Parkplätze verringert werden. Wir stellen Ihnen auf unserer Webseite ein Musterdokument zur Verfügung, mit welchem Sie Ihr Parkplatzkonzept verschriftlichen können (Link siehe unten).

 

3. Regionale Bezugsmöglichkeiten für Schutzausrüstung:

Ab dem 27. April 2020 gilt eine bayernweite Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in allen Geschäften beim Einkaufen. Die Kollegen der WSP Stadt Pfaffenhofen pflegen eine Liste mit regionalen Herstellern und Händlern von Schutzausrüstung, Mund-Nase-Bedeckungen, Spuckschutz, Abtrennungen, Desinfektionsmitteln etc. für Unternehmen und/oder Endverbraucher. Die Liste mit den Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf unserer Corona-Infoseite verlinkt.

 

4. FAQs bezüglich Öffnung von Betrieben / Positivliste / Ausgangsbeschränkung:

Das StMGP hat zur Interpretation der aktuellen Rechtsgrundlagen FAQs veröffentlicht (Positivliste). Außerdem sind die FAQs zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung wieder online. Sie finden die Informationen auf unserer Corona-Infoseite.

 

5. Rückfragen bezüglich Ausnahmegenehmigungen:

Anlässlich zunehmender Nachfragen zur Handhabung von Ausnahmegenehmigungen weist das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf die restriktive Auslegung dieser Norm hin. Bevor Sie sich also mit dem Gedanken eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung befassen, sollten Sie die hierzu auf unserer Corona-Infoseite veröffentlichten Hinweise beachten. In aller Regel wird das Ersuchen um Ausnahme unserer Erfahrung nach negativ beschieden werden müssen.

 

Link zu den Corona-Informationen und Downloads auf unserer Webseite: www.kus-pfaffenhofen.de/corona

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