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Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) – Selbsttests für Kindergartenkinder

Liebe Eltern,

 

inzwischen sind auch für Kinder unter sechs Jahren Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen. Für ein sicheres Miteinander werden kostenlose Selbsttests zur Verfügung gestellt.
Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten die Familien kostenlose Selbsttests in den Apotheken für die zweimal wöchentliche Testung der Kinder. Die Testung ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung. Die Testung wird von den Eltern zuhause vorgenommen.

 

Das Familienministerium hat hierfür einen sogenannten „Berechtigungsschein“ erstellt.

 

Pro Kind können wir insgesamt zwei Berechtigungsscheine im Abstand von fünf Wochen ausgeben.

 

Mit jedem „Berechtigungsschein“ erhalten die Familien in einer Apotheke ihrer Wahl für einen Zeitraum von jeweils fünf Wochen zehn Selbsttest-Kits für das in der Einrichtung betreute Kind.

 

Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil verbleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an den Kindergarten zurückgegeben werden.

 

Der zweite Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste Berechtigungsschein an den Kiga zurückgegeben wurde.

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