Neues Baugebiet Mittergret V

Der Gemeinderat hat bei seiner letzten Sitzung für das Baugebiet Mittergret V einen weiteren Verfahrenschritt unternommen. Die Räte genehmigten den Beginn eines so genannten Umlegungsverfahrens. Dabei werden vom Vermessungsamt die bisherigen landwirtschaftlichen Flächen in Baugrundstücke und öffentliche Flächen wie Straßen, Grünzonen usw. umgewandelt.

 

Die Gemeinde hat mit diesem Verfahren, bei dem der Schwerpunkt der auszuführenden Tätigkeiten beim Vermessungsamt liegt, in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Das Umlegungsverfahren wird begonnen, sobald der diesbezügliche Bebauungsplan Mittergret V rechtskräftig ist.

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