Bürgermeister direkt

Porträt Karl Huber 3_4

Erster Bürgermeister Karl Huber: 
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Demokratie braucht Handlungsspielraum vor Ort. Wenn staatliche Vorgaben und unklare Zuständigkeiten die Gemeinden ausbremsen, leidet das Vertrauen in politische Mitwirkung. Wer den Gemeinden mehr zutraut und sie verlässlich unterstützt, stärkt die Demokratie."

Demokratie braucht Spielraum – auch im Rathaus

Die kommunale Selbstverwaltung ist eine schöne Sache. Sie steht im Grundgesetz, wird in Festreden gewürdigt und bei Jubiläen zuverlässig gelobt. Im Rathaus darf man dann täglich herausfinden, was davon praktisch noch übrig bleibt.

Die Rollen sind zunächst klar verteilt: Die Bürger wählen ihren Gemeinderat und ihren Bürgermeister. Diese vertreten die Anliegen der Bürger, sollen Probleme lösen, die Gemeinde voranbringen und mit dem Geld vernünftig umgehen. Dafür tragen sie Verantwortung. Und wenn etwas nicht funktioniert, weiß jeder, wo das Gemeindehaus steht.

Etwas schwieriger wird es bei der Frage, wer eigentlich entscheiden darf.

Der Schulbus wartet nicht auf Zuständigkeiten

Nehmen wir den Schulbus. Kommt er zu spät oder dauert die Heimfahrt unverhältnismäßig lange, wenden sich die Eltern an den Bürgermeister. Zu Recht erwarten sie, dass sich jemand kümmert.

Der Bürgermeister telefoniert mit dem Landrat, mit den zuständigen Stellen, schildert die Lage und drängt auf Verbesserungen. Den Fahrplan kann er deshalb noch lange nicht ändern. Er kann aber den Eltern erklären, warum er ihn nicht ändern kann und auf das Handeln anderer Institutionen angewiesen ist. Das Kind kommt davon allerdings auch nicht früher nach Hause.

Viel Verzögerung

Oder ein Genehmigungsverfahren: Die Unterlagen sind eingereicht, die Pläne gezeichnet, die Finanzierung steht. Nun fehlt noch eine Stellungnahme. Danach möglicherweise eine Ergänzung. Und anschließend die Prüfung der Ergänzung.

Der Antragsteller fragt im Rathaus, wann es endlich losgeht. Der Bürgermeister fragt weiter. Im Landratsamt. Irgendwann hat das Vorhaben mehr Wiedervorlagen als Baufortschritt.

Wer macht wann was?

Besonders anschaulich wird die Zuständigkeitsfrage, wenn ein Bach – wie bei uns der Rothernbach – austrocknet. Die Bürger sehen das leere Bachbett und erwarten eine Antwort.

Also beginnt die Suche: Wer ist zuständig? Wer darf handeln? Wer muss handeln? Und wer klärt zunächst, wer handeln müsste? Wer darf auf keinen Fall etwas tun? Die Gemeinde? Der Landkreis? Der Naturschutz? Das Wasserwirtschaftsamt?

Während die Zuständigkeit noch unterwegs ist, bleibt das Wasser aus.

Weg gesperrt, Fragen offen

Bei anderen Themen ist die Verwaltung deutlich schneller sichtbar. Etwa wenn zum Schutz von Wiesenbrütern Wege gesperrt werden. Der Schutz gefährdeter Vögel ist ein berechtigtes Anliegen.

Wer seinen gewohnten Spazierweg plötzlich nicht mehr benutzen darf, möchte aber wissen: Warum genau hier? Für wie lange? Gibt es eine andere Route? Und wäre eine weniger weitreichende Regelung möglich?

Ein Schild kann einen Weg sperren. Die Erklärung und den Ärger übernimmt anschließend häufig das Rathaus.

Viel Kleinklein – und wer sieht das große Ganze?

Diese Beispiele zeigen das Spannungsfeld: Der Bürgermeister ist vor Ort erreichbar. Die Entscheidungsbefugnis sitzt nicht immer mit am Tisch.

Zwischen einer guten Idee und ihrer Umsetzung liegt häufig eine beachtliche Behördenlandschaft. Dort begegnen uns Vorschriften, Richtlinien, Stellungnahmen und die „Träger öffentlicher Belange“. Von denen gibt es viele, und alle sind wichtig. Schon der Name strahlt eine gewisse Gewichtigkeit aus.

Die Gemeinde wähnt sich selbst als Träger der Interessen der Allgemeinheit, wird jedoch oft von den Trägern öffentlicher Belange belehrt, was öffentliche Interessen zu sein haben. Diese sind nicht selten wenig bekannt und verständlich und wirken auf den Normalbürger oft sehr speziell bis abwegig.

Jede beteiligte Stelle schaut gewissenhaft auf ihren Bereich. Schwierig wird es, wenn jede ihre fachlich beste Lösung verlangt und am Ende niemand mehr fragt, ob das Gesamtwerk noch bezahlbar, praktikabel, umsetzbar und vor allem im Sinne der Bürger ist.

Diese Frage bleibt dann bei der Gemeinde. Zusammen mit der Rechnung für eine fachliche Expertise, ein Gutachten oder eine Prüfung.

Wer fördert, schafft an

Zum Glück gibt es Förderprogramme, möchte man meinen. Allerdings muss eine Gemeinde gelegentlich erst lernen, ihr Vorhaben so zu beschreiben, dass es zum Programm passt. Was gebraucht wird, ist bekannt. Was gefördert wird, steht in der Richtlinie. Die Kunst besteht darin, beides zur Deckung zu bringen.

Anschließend darf beantragt, nachgewiesen, abgestimmt und dokumentiert werden. Wer dabei noch Zeit findet, das eigentliche Vorhaben umzusetzen, hat sich den Zuschuss redlich verdient.

Den sogenannten Verwendungsnachweis nicht zu vergessen, der oft einer Doktorarbeit gleicht. Mitunter stellt sich die Frage, wie viel vom finanziellen Vorteil nach Abzug des gesamten Verwaltungsaufwands eigentlich noch übrig bleibt.

 

Was hat das alles mit Demokratie zu tun? Sehr viel!

Wer einen Gemeinderat wählt, verbindet damit die berechtigte Erwartung, dass dieser etwas gestalten kann. Wer sich selbst zur Wahl stellt, möchte Verantwortung übernehmen und das Leben vor Ort verbessern. Werden die Spielräume immer kleiner, wächst auf beiden Seiten die Enttäuschung.

Dann hört der Bürger immer öfter: „Das dürfen wir nicht“, „Dafür fehlt uns das Geld“ oder „Das entscheidet eine andere Stelle“. Jede einzelne Antwort mag zutreffen. In der Summe kann daraus die Frage entstehen: „Was kann meine Stimme hier eigentlich noch bewirken?“

Diese Frage muss uns beschäftigen. Denn Vertrauen in die Demokratie entsteht auch im Alltag: wenn ein Anliegen ernst genommen, ein Problem gelöst und eine Entscheidung nachvollziehbar erklärt wird.

Ebenso gehört dazu, unterschiedliche Interessen abzuwägen und gelegentlich ein begründetes Nein auszusprechen. Demokratie verspricht nicht die Erfüllung jedes Wunsches. Sie muss aber die Erfahrung ermöglichen, dass Mitwirkung etwas bewegen kann, behördliche Autorität ihre Grenzen hat und der Staat nicht allmächtig ist.

Verantwortung braucht Entscheidungsbefugnis

Auch für das Ehrenamt ist das entscheidend. Wer Menschen für den Gemeinderat gewinnen will, sollte ihnen mehr anbieten können als die Aussicht, Vorschläge „von oben“ abzunicken, fremde Vorgaben zu vollziehen und anschließend die Beschwerden entgegenzunehmen. Verantwortung und Entscheidungsbefugnis müssen zusammenpassen.

Dabei hat der bayerische Gesetzgeber der staatlichen Aufsicht einen bemerkenswert freundlichen Auftrag gegeben: Sie soll Gemeinden beraten, fördern und schützen sowie deren Entschlusskraft und Selbstverantwortung stärken.

Man möchte diesen Gedanken gelegentlich einrahmen und mit in die nächste Besprechung nehmen.

Ein starker Staat stärkt seine Gemeinden

Natürlich brauchen wir Regeln und fachlichen Rat. Ebenso brauchen wir Behörden, die gemeinsam mit den Gemeinden Lösungen ermöglichen: mit klaren Zuständigkeiten, abgestimmten Anforderungen und Entscheidungen in vertretbarer Zeit.

Wer zusätzliche Standards verlangt, sollte deren Kosten mit bedenken. Wer Gemeinden Aufgaben gibt, muss auch für eine tragfähige Finanzierung sorgen.

Ein Staat, der seine Gemeinden stärkt, stärkt damit auch das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen und in die eigene Handlungsfähigkeit. Dafür muss er örtliche Erfahrung ernst nehmen und den gewählten Vertretern Raum für verantwortliche Entscheidungen lassen.

Denn ein Schulbus braucht einen verlässlichen Fahrplan, ein Antrag eine Entscheidung und ein Bach rechtzeitig jemanden, der sich kümmert, wenn er ausgetrocknet ist.

 

Ernsgaden, im Oktober 2026
 

Ihr Karl Huber
Erster Bürgermeister