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Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026

Ernsgaden, den 23.​11.​2025

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Für die reibungslose Durchführung der Wahl in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld werden zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger benötigt, die sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung stellen.

Die Wahllokale werden von sogenannten Wahlvorständen betreut. Diese sind nicht nur für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe in den Urnenwahllokalen zuständig, sondern übernehmen im Anschluss auch die Auszählung der Stimmen – sowohl der Urnenwahl als auch der per Briefwahl abgegebenen Stimmen.Um alle Wahlvorstände mit genügend Helferinnen und Helfern besetzen zu können, ist die Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
 

Dazu der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Bürgermeister Paul Weber: “Der Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Dieses Engagement ist ein wichtiger Dienst für die Demokratie und sichert die Durchführung freier und geheimer Wahlen.”
 

Voraussetzung für die Mitwirkung ist, dass die Interessierten wahlberechtigt sind. Die Verwaltungsgemeinschaft teilt die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anschließend einem Urnen- oder Briefwahlbezirk zu.
 

Alle Freiwilligen werden im Vorfeld geschult und auf ihre künftigen Aufgaben vorbereitet. In dieser Schulung werden sämtliche notwendigen Kenntnisse vermittelt, um die Tätigkeit im Wahlvorstand sicher und korrekt ausüben zu können.
 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Der Wahlvorstand wird dabei in Schichten eingeteilt. Alle Mitglieder des Wahlvorstands müssen jedoch spätestens um 18:00 Uhr wieder anwesend sein, um gemeinsam mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. Der Briefwahlvorstand tritt gesammelt um 16:00 Uhr zusammen und bereitet die Auszählung der Briefwahlunterlagen vor.
 

Für die Mitarbeit am Wahltag und die Ausübung dieses Ehrenamtes erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro. Sollte es zu einer Stichwahl am 22. März 2026 kommen und werden die Helferinnen und Helfer erneut eingesetzt, wird für diesen zusätzlichen Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro gewährt.
 

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse haben, bei der Kommunalwahl 2026 mitzuwirken, werden gebeten, sich beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld zu melden – entweder per E-Mail an oder telefonisch unter 08452 / 98-39. Durch ihre Teilnahme leisten sie einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der Wahl.
 

Auch wer bei dieser Kommunalwahl verhindert ist, sich jedoch bei einer der folgenden Wahlen engagieren möchte, kann sich bereits jetzt beim Wahlamt melden. Die Verwaltungsgemeinschaft merkt entsprechende Bewerbungen gerne vor.

Für die Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, dankt die Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld allen Interessierten bereits jetzt sehr herzlich im Voraus.

 

Bild zur Meldung: Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026

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