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Umlegung Baugebiet „Mittergret V“: Nächster Schritt zur Entwicklung neuer Baugrundstücke

Ernsgaden, den 30.​05.​2026

Mit der Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet „Mittergret V“ ist ein wichtiger weiterer Schritt für die künftige Ortsentwicklung in Ernsgaden erfolgt. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a.d.Ilm hat das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren offiziell eingeleitet.

 
Doch was bedeutet das konkret?

Ziel eines Umlegungsverfahrens ist es, die vorhandenen Grundstücke innerhalb eines geplanten Baugebietes neu zu ordnen. Dadurch können aus den bisherigen Flächen zweckmäßig zugeschnittene Baugrundstücke entstehen, die anschließend erschlossen und bebaut werden können. Die Eigentümer erhalten dabei grundsätzlich wieder Grundstücke, die dem Wert ihres bisherigen Besitzes entsprechen.

Für das geplante Baugebiet „Mittergret V“ betrifft das Verfahren die im Umlegungsgebiet liegenden Flächen. Die genaue Abgrenzung wurde durch die Umlegungsstelle festgelegt und in einer Übersichtskarte dargestellt.


Bestandskarte liegt öffentlich aus

Im nächsten Schritt werden die sogenannte Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis öffentlich ausgelegt. Darin sind die betroffenen Grundstücke sowie die jeweiligen Eigentumsverhältnisse erfasst.

Die Unterlagen können in der Zeit vom 15. Juni bis 17. Juli 2026 während der üblichen Dienststunden im Bauamt der Stadt Geisenfeld eingesehen werden.

Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer haben dabei die Möglichkeit, die eingetragenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls Berichtigungen beantragen zu lassen.
 

Was bedeutet die Einleitung des Verfahrens?

Mit der Bekanntmachung treten bestimmte gesetzliche Regelungen in Kraft. So dürfen Grundstücke innerhalb des Umlegungsgebietes künftig nur noch mit Zustimmung der Umlegungsstelle geteilt oder in bestimmten Fällen verändert werden. Diese Regelungen dienen dazu, eine geordnete Entwicklung des Baugebietes sicherzustellen.

Für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ergeben sich daraus zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Das Verfahren schafft jedoch die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass das geplante Baugebiet „Mittergret V“ Schritt für Schritt umgesetzt werden kann.


Grundlage für neue Wohnbauflächen

Die Gemeinde Ernsgaden verfolgt mit dem Baugebiet „Mittergret V“ das Ziel, zusätzliche Wohnbauflächen für die örtliche Bevölkerung zu schaffen und die weitere Entwicklung der Gemeinde zu ermöglichen.
 

Mit der nun eingeleiteten Umlegung wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Erschließung des neuen Baugebietes erreicht.

 

Bild zur Meldung: Beim Baugebiet Mittergret V werden neue Wohnbaugrundstücke entstehen.

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