Bodenrichtwertliste liegt zur Einsichtnahme aus
Die aktuelle Bodenrichtwertliste des Gutachterausschusses beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Stand vom 1. Januar 2026 liegt für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ernsgaden in der Zeit vom 18. Juni 2026 bis einschließlich 17. Juli 2026 im Gemeindehaus Ernsgaden, Hauptstraße 6, zur Einsichtnahme aus.
Im Rahmen der Auslegungsfrist können die Bodenrichtwerte während der allgemeinen Dienststunden am Dienstag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Es ist zulässig, einzelne Bodenrichtwerte für den persönlichen Gebrauch abzuschreiben. Die selbst erfassten Angaben erfolgen jedoch auf eigene Verantwortung und ersetzen keine amtliche Bodenrichtwertauskunft.
Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte können ausschließlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm beantragt werden. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig. Nach Ablauf der einmonatigen Auslegungsfrist ist ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Erteilung von Auskünften berechtigt und verpflichtet.
Zusätzlich können einzelne Bodenrichtwerte kostenfrei über den BayernAtlas eingesehen werden. Hierzu unter www.atlas.bayern.de den Bereich „Themen“ öffnen, unter „Planen und Bauen“ die Ebene „Bodenrichtwerte“ aktivieren und anschließend in das gewünschte Gemeindegebiet zoomen. Weitere Informationen erscheinen nach Anklicken eines Grundstücks in der linken Bildschirmspalte.
Bild zur Meldung: Bodenrichtwertliste 2026_1










