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Soziale Wohnanlage: Bewerbungen bis 29. Januar möglich

Der Gemeinderat hat bei der letzten Sitzung auf die Vergabekriterien für die soziale Wohnanlage an der Graf-Ernest-Straße beschlossen. Ineressenten können sich vom 11.01.2021 bis 29.01.2021 bewerben. Es stehen elf 2- und 3-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung können online heruntergeladen werden (siehe unten).

 

Für Rückfragen steht Michael Kuchenbuch von der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld unter der Tel. 08452/98-56 zur Verfügung.

 

Wie Bürgermeister Hubert Attenberger dazu mitteilte, ist das Interesse an den insgesamt elf Wohnungen nach wie vor groß. Um zu einer gerechten Verteilung des Wohnraums zu kommen, habe man nunmehr die Voraussetzungen für die Zuteilung festgelegt.

 

Dabei soll vor allem sozialen Gesichtspunkten Rechnung getragen werden.

Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach einer Punkteskala. Für die Erfüllung einzelner Kriterien bekommt man Punkte, die dann am Ende zusammen gezählt werden. Das Ergebnis fließt in eine Punkteskala ein.  

Danach muss jeder Antragsteller volljährig und geschäftsfähig sein. Die Miethöhe wird im Mietvertrag festgehalten, wobei sich die Gemeinde vorbehält, für jede Wohnung einen individuellen Mietzins festzulegen. Das Vermögen der Bewerberinnen und Bewerber darf den Wert der Wohnung nicht übersteigen. Wer sich bewirbt, darf selbst oder seine Verwandten (auch die Mitbewohner) dürfen über kein geeignetes und ungenutztes Wohn– oder Miteigentum bzw. Bauland verfügen. Das Einkommen wird nach einer speziellen Tabelle bewertet. Wie der Gemeinderat weiter festlegte, dienen die Wohnungen ausschließlich für Wohnzwecke der ausgewählten Mieterinnen und Mieter. Eine gewerbliche Nutzung und Untervermietung sind untersagt.

Im Rahmen des beschlossenen Punktesystems bekommt man zum Beispiel für das unterschreiten der Einkommensgrenze eine Zuweisung, ferner zum Beispiel bei Bezug einer Rente oder Pension, wenn man verheiratet oder verpartnert ist, wenn pflegebedürftige Angehörige in der Haushaltsgemeinschaft wohnen und bei besonderen Lebensumständen wie zum Beispiel Schwerbehinderung. Ein Antragsteller über 60 Jahren bekommen ebenso Pluspunkte wie Menschen, die seit längerem in Ernsgaden wohnen (pro volle drei Jahre 0,5 Punkte, maximal drei Punkte).

Mit der Festlegung dieser Kriterien soll versucht werden, eine möglichst gerechte Verteilung der Wohnungen zu erreichen, insbesondere dann, wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als freie Wohnungen zu vergeben gibt. Darüber war man sich im Gemeinderat einig.

Interessentinnen und Interessenten, die sich bereits für eine Wohnung vormerken haben lassen, werden über die Details des Beschlusses von der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld informiert. Ferner wird die Öffentlichkeit über den Bewerbungsstart und die Bewerbungsfrist demnächst in Kenntnis gesetzt.

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