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Neues Baugebiet Mittergret V: Entwurfsplanung wird überarbeitet

02. 08. 2022

Die Entwurfsplanung für das neue Baugebiet Mittergret V in Ernsgaden muss überarbeitet werden. Darauf einigte sich der Gemeinderat bei seiner letzten Sitzung. Die Planung für das Baugebiet von rund einem Hektar Größe im Nord-Westen der Gemeinde war den Mitgliedern des Gemeinderats in der Bebauung zu komprimiert angelegt. Die Planung enthielt u.a. die Möglichkeit zum Bau von Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Ziel des Architekten war, sowohl im Hinblick auf steigende Baukosten als auch als Maßnahme zur Schonung des natürlichen Bodens eine kompakte und Platz sparende Bauweise zu ermöglichen.

 

Vor allem die Bebauung mit so genannten „Hausgruppen“ gefiel dem Gemeinderat nicht. Aus dessen Sicht besteht dabei die Gefahr, dass die Bebauung zu dicht und eng wird. Nach dem Wunsch des Gemeinderats soll jedoch der Siedlungscharakter eher ländlich bleiben und es sollen auch keine Bauträger angelockt werden, die dann das Baugebiet mit einer hohen Wohndichte "zubauen". Wenn zu eng und zu dicht bebaut wird, dann gibt es meistens Konflikte mit den Nachbarn und Probleme der Stellplatzausweisung, verlautete im Gemeinderat.

 

Vielmehr sollen in erster Linie Grundstücke für kleinere Einfamilienhäuser entstehen, die von der einheimischen Bevölkerung erworben werden können und noch bezahlbar sind, so der Wille des Gemeinderats.
 

Auch von einer zu extremen und untypischen „Höhenentwicklung“ soll der Planer nach dem willen der Räte Abstand nehmen. Erdgeschoss plus Dachgeschoss oder Erdgeschoß und ein weiteres Vollgeschoss sollen in dem zu überarbeitenden Bebauungsplan als Festsetzung künftig enthalten sein. Ein weiterer Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderats: dem Trend und dem Wunsch der Bauantragsteller nach höheren Zäunen und einem „Sichtschutz“ für das eigene Grundstück soll schon im Bebauungsplan Rechnung getragen werden. Dann braucht jemand später keine Ausnahmegenehmigung mehr zu beantragen.

 

Der Architekt wird nunmehr beauftragt, eine überarbeitete Planung für das Baugebiet vorzulegen.

 

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