Gemeindehaus 1920 x 540 Gemeindehaus 1920 x 540
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bodenrichtwertliste für die Stadt Geisenfeld und Gemeinde Ernsgaden wird öffentlich ausgelegt

23. 05. 2024

Die vom Gutachterausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm erstellte Bodenrichtwertliste zum Stand vom 01.01.2024 wird gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom 05.04.2005 (GVBl Nr. 7/2005, S. 88), in der Änderung vom 30.09.2014, in der Zeit vom

 

22.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zi.-Nr. 110, 85290 Geisenfeld

 

zur Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr ausgelegt und kann eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder das Recht hat, Auskunft über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, zu verlangen. Die Auskünfte sind kostenpflichtig.

 

                                                                          

STADT GEISENFELD                                  Gez.

Geisenfeld, 17.07.2021                                Paul Weber,  1. Bürgermeister

 

 

                                                                           

GEMEINDE ERNSGADEN                            Gez.

Ernsgaden, 17.07.2021                                Hubert Attenberger, 1. Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Bodenrichtwertliste für die Stadt Geisenfeld und Gemeinde Ernsgaden wird öffentlich ausgelegt

Foerderprogramm-Ernsgaden-vernetzt