Bodenrichtwertliste für die Stadt Geisenfeld und Gemeinde Ernsgaden wird öffentlich ausgelegt
Die vom Gutachterausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm erstellte Bodenrichtwertliste zum Stand vom 01.01.2024 wird gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom 05.04.2005 (GVBl Nr. 7/2005, S. 88), in der Änderung vom 30.09.2014, in der Zeit vom
22.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024
im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zi.-Nr. 110, 85290 Geisenfeld
zur Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr ausgelegt und kann eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder das Recht hat, Auskunft über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, zu verlangen. Die Auskünfte sind kostenpflichtig.
STADT GEISENFELD Gez.
Geisenfeld, 17.07.2021 Paul Weber, 1. Bürgermeister
GEMEINDE ERNSGADEN Gez.
Ernsgaden, 17.07.2021 Hubert Attenberger, 1. Bürgermeister
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