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Hinweise zur Benutzung des Kanalsystems Ernsgaden

Für das Vakuum-Kanalsystem der Gemeinde Ernsgaden und Knodorf gibt es eine Reihe von Punkten, die bei der Benutzung zu berücksichtigen sind. Für einen einwandfreie Funktionsweise bittet die Gemeinde die Bürger im eigenen Interesse um Beachtung, Unterstützung und Mithilfe.

 

Die Entwässerung der Gebäude in Ernsgaden und Knodorf erfolgt über ein Vakuum-Absaugsystem. Das Abwasser wird mit Unterdruck aus den angeschlossenen Gebäude gesaugt und über die Kanalstation Ernsgaden zur Kläranlage Vohburg gepumpt. Das für die Funktion des Systems notwendige Steuerventil ist entweder im Schacht außerhalb des Hauses oder im Gebäude montiert. Das Kanalsystem funktioniert in der Regel gut. Die Defekte sind oft einfacher Natur: Es handelt sich dabei oft um Risse an Gummiteilen, die sich am Steuerventil befinden. Wenn das Vakuum zusammenbricht, können Schäden an Gebäuden und Geräten durch den Rückstau von Abwasser entstehen.

 

Die Gemeinde Ernsgaden informiert über die wichtigsten Punkte, die bei der Benutzung des Kanals zu beachten sind:

  1. Das Vakuum–Kanalsystem der Gemeinde Ernsgaden entsorgt Ihr häusliches Abwasser mit Unterdruck und leitet es über das öffentliche Leitungsnetz über die Kanalstation Ernsgaden (beim Badweiher) zur Kläranlage noch Vohburg.
  2. Es handelt sich dabei um einen reinen Schmutzwasserkanal. Niederschlags– und Dachflächenwasser dürfen nicht eingeleitet werden.
  3. Ferner dürfen Fremdstoffe wie Textilien, Hygieneartikel, Kaffeelöffel, Zahnbürsten usw. keinesfalls eingeworfen werden. Fremdkörper beeinträchtigen die Funktion des Kanalsystems und führen zu Störungen für den jeweiligen Grundstücksanschlusses und andere Anschlussinhaber. Bei der Störung eines einzelnen Hausanschlusses kann unter Umständen der gesamte Leitungsstrang zusammenbrechen.
  4. Ferner dürfen Essensreste, insbesondere Fett, nicht über das Kanalsystem entsorgt werden. Diese können zu Ablagerungen und nachhaltigen Beeinträchtigungen führen.
  5. Der Grundstücksanschluss besteht u.a. aus einer Ventileinheit und einem Steuergerät, womit das häusliche Abwasser abgesaugt wird. Die Gemeinde ist zuständig und verantwortlich für die Funktionsfähigkeit vom öffentlichen Kanalnetz bis zum Absaugventil. Für die weiteren häuslichen Abwasserleitungen ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.
  6. Im Rahmen des Grundstücksanschlusses ist ein gewisses Rückstauvolumen bereitgestellt, das je nach den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Länge der Abwasserleitung vom Anschlusschacht bis zum Gebäude, vorhandene räumliche Möglichkeiten)) unterschiedlich groß sein kann. Damit soll das angeschlossene Gebäude bei einer Kanalstörung, die das Absaugen des Abwassers beeinträchtigt, vor einem Rückstau geschützt werden.
  7. Je nach individuellem Einleitungsverhalten und Nutzung durch den Anschlussnehmer kann es sein, dass das vorhandene Rückstaubehältnis bzw. das Rückstauvolumen in der häuslichen Leitung nicht ausreicht und gegebenenfalls bauseits erweitert werden muss.
  8. Ferner wird empfohlen, in die häuslichen Abwasserleitungen Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Rückstauventile, Rückstauklappen) einzubauen, die sowohl Räume als auch Geräte gegen einen Rückstau von Abwasser schützen. Lassen Sie sich diesbezüglich von einer Fachfirma für Abwassertechnik (Installateur) beraten.
  9. Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich laut Satzung der Gemeinde Ernsgaden jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. Die Gemeinde empfiehlt, für eventuell auftretende Schäden eine Versicherung abzuschließen.
  10. Überprüfen Sie regelmäßig, am besten täglich, aufmerksam Ihren Anschluss an das Kanalsystem. Das Absaugventil wird je nach individuellem Einleitungsverhalten in der Regel mehrmals täglich aktiviert und saugt ca. 5-10 Sekunden das Abwasser von dem angeschlossenen Grundstück/Gebäude ab. Die Funktion des Ventils ist durch ein rauschendes oder saugendes Geräusch wahrnehmbar.
  11. Das Ventil ist defekt, wenn es laufend ein Zischen, Rauschen oder Pfeifen von sich gibt oder wenn es überhaupt nicht wahrnehmbar ist. Informieren Sie in diesem Fall die Kanalbereitschaft, Tel.-Nr. 0174/3017884 oder zentrale Rufnummer 0841/305–333.
  12. Bei der Wartung und Unterhaltung des Kanalsystems arbeitet die Gemeinde Ernsgaden mit den Ingolstädter Kommunalbetrieben (IN–KB) im Rahmen eines Betriebsführungsvertrags zusammen.
  13. Das Benutzungsverhältnis zwischen dem Anschlussnehmer und der Gemeinde Ernsgaden ist im Wesentlichen in der Entwässerungssatzung geregelt. 
  14. Ihre Ansprechpartner für Fragen zum Kanalsystem:
    Ingolstädter Kommunalbetriebe, Tel. 0174/3017884
    Bauhof Mitarbeiter Thomas Kund, Tel. 0172/1367343
    Bauamtsmitarbeiter Claus Maushammer, Tel. 08452/9816
    Bürgermeister Hubert Attenberger Tel. 08452/980

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